Zulassung
Wir besitzen die Zulassung aller Krankenkassen. Mit einem entsprechenden ärztlichen Rezept können Sie private oder gesetzliche physiotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus rechnen wir bei Arbeitsunfällen mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab.
Gesetzliche Krankenkassen
Gültigkeit der ärztlichen Verordnung:
Bitte beachten Sie, dass eine Heilmittelverordnung nur 14 Tage gültig ist. Das heißt, der erste Behandlungstermin muss innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum des Rezepts stattfinden. Es besteht aber die Möglichkeit, die Gültigkeit Ihrer Verordnung durch den Arzt verlängern zu lassen.
Zuzahlung:
Gemäß Sozialgesetzbuch ist von allen Patienten, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, quartalsunabhängig bei jedem Kassenrezept eine Zuzahlung zu entrichten (vgl. §61 SGB V). Diese beträgt 10% des Rezeptwertes plus 10€ pro Rezept. Die Zuzahlung begleichen Sie bitte bei Ihrem ersten Termin in unserer Praxis.
Private Krankenversicherung
Vor Ihrer ersten Behandlung werden Sie von unseren Rezeptionsmitarbeitern über unsere Tarife informiert. Diese Honorarsätze sind durch Sie zu begleichen, unabhängig davon, ob Ihre Versicherung diese vollständig, anteilig oder gar nicht erstattet. Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet Ihren jeweiligen Tarif zu kennen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Leistungen Ihrer Krankenkasse.
Regelbehandlungszeit
Die Regelbehandlungszeit hängt von dem verordneten Heilmittel ab. Für gesetzliche Heilmittelverordnungen beträgt die durchschnittliche Behandlungszeit 15 Minuten. Die durchschnittliche Behandlungszeit in unserer Praxis liegt bei 20 Minuten inklusive der Vor- und Nachbehandlungszeit. Die Behandlungszeit beinhaltet das Besprechen der aktuellen Problematik, das Auskleiden des Patienten, einen Rebefund durch den Therapeuten, die Behandlung, sowie die Dokumantation der Behandlung.
Sonstiges
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu allen Terminen! Verspätungen verkürzen die Behandlungszeit. Denken Sie bitte daran Ihr Rezept sowie therapiegerechte Bekleidung und ein großes Badetuch mitzubringen.
Terminabsagen
Die Praxis arbeitet mit Terminvergaben, sodass Ihnen für jede Behandlung ein Therapeut zur Verfügung steht und ein geregelter und zeitgemäßer Behandlungsverlauf gewährleistet werden kann. Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie den Behandlungstermin bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Da es bei Absagen, die nicht spätestens 24 Std. vor Behandlungsbeginn erfolgen, nicht möglich ist den Behandlungstermin anderweitig zu belegen und einen anderen Patienten zu behandeln, müssen nicht wahrgenommene Behandlungen von der Praxis privat in Rechnung gestellt werden. Die Praxis berechnet pro Minute der Behandlung 1 €.
Lehrpraxis
Die Praxis beteiligt sich als Lehrpraxis der Hochschule Fresenius und der Ludwig Fresenius Schulen an der Ausbildung von
Physiotherapiestudenten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Frau Siemssen B.Sc. PT oder Ann-Christin Eichermüller B.Sc. PT.